33) und seine gegenüber der Staatsanwaltschaft getätigten anmassenden Äusserungen zeigen (beispielhaft: «Wir haben unseren Mitarbeitern unter Hinweis auf ihre Treuepflicht und ihren Arbeitsvertrag untersagt, Ihren Anordnungen in einer offensichtlichen Bagatelle Folge zu leisten» [pag. 392]; siehe auch die Telefonnotiz der Assistentin des zuständigen Staatsanwalts, wonach sich der Beschuldigte darüber entrüstet habe, «dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Bagatelldelikts solch einen Aufwand betreibe, insbesondere, wenn es sich bei der anzeigenden Person ohnehin nur um einen Ausländer handle, der wohl kein einziges Wort deutsch spreche», pag. 370).