Insbesondere mit Blick auf das hohe Vermögen des Beschuldigten erscheint der Kammer ein Tagessatz von (mindestens) CHF 300.00 als angemessen. Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 300.00, ausmachend CHF 27’000, zu verurteilen.