66 ausweise (pag. 715 Z. 10 f.). Es ist das strafprozessuale Recht des Beschuldigten, dass er keine Angaben dazu gemacht hat, warum sich das Gesamteinkommen von ihm und seiner Ehefrau innerhalb eines Jahres fast halbiert haben soll resp. wie hoch sein gegenwärtiges Einkommen ist (Art. 113 Abs. 1 StPO).