Das für das Steuerjahr 2023 deklarierte Gesamteinkommen fällt dabei massiv tiefer aus als noch im Vorjahr. Gemäss Veranlagungsverfügung 2022 erzielten der Beschuldigte und seine Ehefrau damals ein Gesamteinkommen von CHF 271'045.00, wobei allein CHF 167'773.00 auf den Beschuldigten entfielen (unpaginierte Veranlagungsverfügung 2022, sich befindend in den edierten Akten D 23 1753 der Staatsanwaltschaft des Kantons Fribourg). An der Berufungsverhandlung berief sich der Beschuldigte weitgehend auf sein Aussageverweigerungsrecht. Er betonte lediglich, trotz Pensionsalter noch berufstätig zu sein (pag.