26.2 Erwägungen der Kammer Anlässlich der Erstellung des Leumundsberichts inkl. Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse am 29. April 2024 machte der Beschuldigte keine Angaben zu seiner finanziellen Situation. Er reichte einzig die Steuererklärung 2023 ein (pag. 680 ff.). Diese weist für den Beschuldigten und seine Ehefrau ein Einkommen von insgesamt CHF 142’941.00 und ein Vermögen über CHF 2'719’534.00 aus (pag. 685). Das für das Steuerjahr 2023 deklarierte Gesamteinkommen fällt dabei massiv tiefer aus als noch im Vorjahr.