Dagegen erhob jener am 13. Juli 2020 Einsprache (pag. 477), woraufhin die Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2020 die Akten der Vorinstanz zur Durchführung der Hauptverhandlung überwies (pag. 483). Insgesamt sind keine längeren Phasen auszumachen, in welchen die Staatsanwaltschaft untätig gewesen wäre. Das Obergericht des Kantons Bern wies mit Beschluss vom 25. Juli 2019 denn auch eine vom Beschuldigten erhobene Rechtsverweigerungsbeschwerde ab (pag. 461). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 19. August 2022 statt (amtliche Akten BM 17 19441, pag.