Hinsichtlich des Vorfalls vom 21. Februar 2019 ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls gegen unbekannte Täterschaft. Zwischen den beiden Tatbegehungen und der Eröffnung der Strafuntersuchungen gegen den Beschuldigten wie auch danach führte die Staatsanwaltschaft diverse Untersuchungshandlungen durch (wie Einvernahmen und umständliche Korrespondenz mit der N.________ AG zwecks Feststellung des Fahrzeuglenkers). Am 6. Juli 2020 erliess die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl (pag. 470 ff.). Dagegen erhob jener am 13. Juli 2020 Einsprache (pag.