24.2 Erwägungen der Kammer Die zu beurteilenden Straftaten ereigneten sich am 22. September 2018 und am 21. Februar 2019. Betreffend das Ereignis vom 22. September 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft am 27. September 2018 eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft (pag. 1), welche sie am 4. Februar 2019 auf den Beschuldigten ausdehnte (pag. 2). Hinsichtlich des Vorfalls vom 21. Februar 2019 ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls gegen unbekannte Täterschaft.