Er wurde mit Strafbefehl vom 26. März 2023 der Beschimpfung schuldig gesprochen, begangen am 26. Mai 2023 (pag. 689). Damit offenbart er eine nicht unerhebliche Uneinsichtigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren wirken sich ebenfalls straferhöhend aus. 23.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich und wirkt sich neutral auf die Strafe aus. Der Vollzug einer monetären Strafe bringt zwangsläufig einen gewissen Einschnitt in die finanziellen Verhältnisse mit sich.