Sodann fiel der Beschuldigte wiederholt mit hochmütigen und ausländerfeindlichen Aussagen auf. So etwa, als er sich gegenüber der Staatsanwaltschaft betreffend den Vorfall vom 22. September 2018 entrüstete, «dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Bagatelldelikts solch einen Aufwand betreibe, insbesondere, wenn es sich bei der anzeigenden Person ohnehin nur um einen Ausländer handle, der wohl kein einziges Wort deutsch spreche» (pag. 370; siehe zu den aus-