So hielt die Polizei betreffend den Vorfall vom 22. September 2018 fest: «Die Ermittlungen in diesem Fall verliefen äusserst beschwerlich, da sich Herr A.________ jeglicher Kooperation mit den Ermittlungsbehörden widersetzte und sich gegenüber allen Beteiligten äusserst despotisch verhielt» (pag. 33; siehe zum als despotisch beschriebenen Verhalten des Beschuldigten auch die Einschätzung der Fachpsychologin für Verkehrspsychologie, amtliche Akten BM 17 19441, pag. 231). Sodann fiel der Beschuldigte wiederholt mit hochmütigen und ausländerfeindlichen Aussagen auf.