690 ff.) und dem erwähnten verkehrspsychologischen Gutachten geht klar hervor, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit grosse Mühe hatte, sich an die Rechtsordnung zu halten. Sein automobilistischer Leumund ist schwerstens getrübt. So wurden seit Dezember 2018 vier Administrativmassnahmen gegen ihn verhängt; dreimal wurde ihm bereits der Ausweis entzogen (letztmals wegen charakterlicher Nichteignung). Zudem musste er sich einer verkehrspsychologischen Begutachtung unterziehen (pag. 690; amtliche Akten BM 17 19441, pag.