Weiter ist dem Strafregisterauszug eine Verurteilung vom 28. Oktober 2014 wegen mehrfacher Beschimpfung zu entnehmen (pag. 688). Betreffend die Verurteilung vom 4. Februar 2014 sei darauf hingewiesen, dass jene noch immer im Strafregisterauszug des Beschuldigten erscheint, weil mit Inkrafttreten des Strafregistergesetzes (StReG; SR 330) per 23. Januar 2023 die Fristen für die Löschung von Daten aus dem Strafregister verlängert wurden. Mit dem Strafregistergesetz wurde auch das Verbot der Verwendung von gelöschten Daten aufgehoben (Botschaft zum Strafregistergesetz vom 20.06.2014, BBl 2014 5713 S. 5775 ff.;