Aus dem Strafregisterauszug vom 1. Mai 2024 und dem verkehrspsychologischen Gutachten zur Abklärung der charakterlichen Fahreignung vom 8. März 2021 erhellt, dass der Beschuldigte am 4. Februar 2014 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes und Übertretung der Verkehrsregeln, begangen am 20. Juni 2023, zu einer bedingten Geldstrafe und einer Verbindungsbusse verurteilt wurde (amtliche Akten BM 17 19441, pag. 228; pag. 687 f.). Weiter ist dem Strafregisterauszug eine Verurteilung vom 28. Oktober 2014 wegen mehrfacher Beschimpfung zu entnehmen (pag.