57 18. Einsatzstrafe für die grobe Verkehrsregelverletzung durch Nichtbelassen des Vortritts gegenüber Fussgängern auf Fussgängerstreifen als Lenker eines Personenwagens 18.1 Tatkomponenten 18.1.1 Objektive Tatschwere Durch das ruckartige und viel zu nahe Auffahren auf den sich auf dem Fussgängerstreifen befindlichen Fussgänger schuf der Beschuldigte für jenen eine konkrete Gefahr verletzt zu werden.