Begleitet von stetem und drängendem Hupen sowie ruckartigem Auffahren setzte der Beschuldigte die Masse und das Volumen seines deutlich stärkeren Personenwagens so ein, dass sich der vortrittsberechtigte Fussgänger gezwungen sah, seit Vortrittsrecht aufzugeben und die Fahrbahn freizugeben, andernfalls er Verletzungen riskiert hätte. Das vom Beschuldigten an den Tag gelegte rücksichtslose und gefährliche Fahrverhalten, insbesondere das ruckartige und nahe Heranfahren unter drohendem Betätigen der Hupe, ist selbst bei geringer Geschwindigkeit ohne Weiteres geeignet, bei einem