6 Abs. 1 VRV zu den grundlegenden Verkehrsregeln, welche wesentlich für die Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_1318/2019 vom 23.06.2021 E. 2.3.3.). Durch sein Verhalten – konkret das absichtliche, direkte, ruckartige und viel zu nahe Heranfahren auf den sich auf dem Fussgängerstreifen befindlichen Fussgänger, welches bewirkte, dass die Stossstange das Bein des Fussgängers berührte und sich jener mit beiden Händen auf der Motorhaube abstützen und anschliessend seitlich ausweichen musste, sowie das plötzliche Gasgeben – schuf der Beschuldigte eine ernstliche und konkrete