Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann. 15.1.2 Erwägungen der Kammer Gemäss Beweisergebnis (E. IV.13.5 hiervor) hielt der Beschuldigte seinen Personenwagen zunächst mit der Front (leicht) auf dem Fussgängerstreifen an und fuhr er anschliessend mehrfach ruckartig auf einen sich auf dem Fussgängerstreifen befindlichen Fussgänger zu, um diesen von der Strasse wegzudrängen. Als der Beschuldigte erneut Gas gab und davonfuhr, drängte er den nunmehr seitlich vor dem Personenwagen auf dem Fussgängerstreifen stehenden Fussgänger definitiv zur