Über die Beweggründe des Beschuldigten kann mangels Geständnisses nur spekuliert werden. Insbesondere das penetrante Hupen und die fuchtelnden/nervösen Handbewegungen des Beschuldigten legen nahe, dass er sich über die zahlreichen vortrittsberechtigten Fussgänger, die den Fussgängerstreifen passierten, und dadurch den motorisierten Morgenverkehr zum Anhalten zwangen, enervierte und seine Macht als Fahrzeuglenker demonstrieren wollte. Er wollte den Fussgänger vom Fussgängerstreifen drängen, um sich die Durchfahrt zu erzwingen, obwohl er selber vortrittsbelastet war. V. Rechtliche Würdigung