48 wegzustossen. Der Beschuldigte fuhr dem Fussgänger derart nah auf, dass die Stossstange dessen Bein berührte und jener sich mit beiden Händen auf der Motorhaube abstützen musste, um nicht zu stürzen. Nachdem der Fussgänger seitlich ausweichen konnte und nunmehr seitlich vor dem Fahrzeug auf dem Fussgängerstreifen stand sowie als G.________ die Fahrertür öffnete, drückte der Beschuldigte auf das Gaspedal und fuhr davon.