Auf Frage, ob der Fussgänger die Fahrbahn mit der nötigen Vorsicht betreten habe, führte H.________ aus: «Das habe ich nicht sehen können. So wie er im Bus gesagt hat, wäre es möglich, dass [er] gedanklich etwas abwesend gewesen ist» (pag. 147 Z. 91 ff.). Auf Bitte, das Verhalten des Fussgängers zu beschreiben, erklärte er, dieser habe sein Recht verteidigt, als Fussgänger über die Strasse zu gehen. Der Fussgänger habe die Hände verworfen, was er als Geste «Was soll das?» gedeutet habe.