Es sei dann ein weiterer Fussgänger hinzugekommen, welcher bei der Fahrertür angeklopft habe und dem Fahrzeuglenker angedeutet habe, sich zu beruhigen. Der Fussgänger, der zuerst auf dem Fussgängerstreifen gestanden habe, sei daraufhin zur Fahrertür gegangen, wohl um sich mit dem Lenker zu unterhalten. Ein Fussgänger habe dann die Tür geöffnet und daraufhin sei das Fahrzeug losgefahren (pag. 146 Z. 30 ff.). Auf Nachfrage, ob sich sonst noch jemand im unmittelbaren Gefahrenbereich, d.h. auf der Fahrspur, befunden habe, erklärte H.________ ohne übermässige Belastungstendenz: «Beide standen auf der Strasse, jedoch auf der Fahrerseite des Fahrzeuges.