Seiner Ansicht nach sei der Fahrzeuglenker «hyper-aggressiv [gewesen]. Er wirkte wie ein Drängler, der sich zwischen den einzelnen Fussgängern durchdrücken wollte und so schlussendlich auch seine Weiterfahrt erzwang» (pag. 131 Z. 132 ff.). Der Fussgänger habe die Fahrbahn mit der nötigen Vorsicht betreten (pag. 130 Z. 87 f.). Die konstanten und detaillierten Aussagen von G.________, der den Vorfall aus unmittelbarer Nähe beobachtet hat, sind glaubhaft und decken sich mit den Sachverhaltsdarstellungen von F.________ und H.________. Es ist beweiswürdigend darauf abzustellen. Sachverhaltsdarstellung von H._