Der Fahrer fuhr an, obwohl der Geschädigte vorwärts, seitlich vor dem Fahrzeug auf dem Fussgängerstreifen stand, und zwang diesen so, Platz zu machen. Ich konnte noch die Fahrertür öffnen, in der Absicht, den Fahrer zur Rede zu stellen. Der gab jedoch wieder Gas, während der Geschädigte zurückwich. Der Fahrer fuhr weiter, musste aber etwa 50 m weiter stark abbremsen, da der Verkehr stockte. Der ganze Vorfall war daher völlig unnötig gewesen» (pag. 129 Z. 32 ff.). Damit berichtete G.________ eine Komplikation im Handlungsablauf, was ein Realitätskriterium darstellt, mithin für die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht. Weitgehend dasselbe berichtete er auch am 26. November 2020 (pag.