Ich hörte dann noch diverse Stimmen und plötzlich fuhr die rote Limousine zügig davon und die Fahrertüre wurde dadurch zugeknallt» (pag. 163 Z. 23 ff.). Auf Erkundigung, ob am Fahrzeug ein Schaden entstanden sei, präzisierte er ohne übermässige Belastungstendenz: «Die Berührungen waren nicht von der Stärke eines Aufpralls. Es war mehr ein Drängeln als ein effektiver Aufprall» (pag. 163 Z. 56 ff.). In der Folge konnte F.________ auf Frage, ob er dem Fahrzeuglenker Absicht unterstellen würde resp. ob er denke, dass dieser den Fussgänger im Vorfeld festgestellt und dessen Absicht, die Strasse zu überqueren, erkannt habe, keine Angaben dazu machen, wie es zum Vorfall kam (pag. 164 Z. 73 ff.).