705 Z. 22 ff.). Auf die damaligen Firmenfahrzeuge angesprochen, erklärte J.________, der Beschuldigte sei «immer» den roten Honda CR-V gefahren (pag. 704 Z. 13 ff. und Z. 23 f.). Er selbst sei entweder mit dem blauen Nissan seines verstorbenen Vaters oder dem zweiten Geschäftsauto, einem schwarzen Honda, unterwegs gewesen (pag. 704 Z. 7 ff.). Den roten Honda CR-V sei er nur gefahren, um diesen in die Garage zu bringen. Ansonsten habe diesen «ausschliesslich» der Beschuldigte gefahren (pag. 704 Z. 43 ff.). Damit bestätigte J.________ die Angaben von I.________, wonach der rote Honda CR-V nahezu ausschliesslich vom Beschuldigten genutzt wurde.