41 meinsam mit J.________ […] mit dem Firmenwagen von […] Bern nach O.________ (Ortschaft), wo sie um circa 8:25 eintrafen. Der Tatort wurde dabei nicht passiert» (pag. 497). J.________ sagte an der Berufungsverhandlung glaubhaft aus, keine Angaben zum Tattag machen zu können, das sei schon zu lange her (pag. 703 Z. 40 f.). Weil er am Donnerstag jeweils in Bern gearbeitet habe, sei indessen unwahrscheinlich, dass er am Donnerstag den 21. Februar 2019 mit dem Beschuldigten nach O.________ (Ortschaft) mitgefahren sei (pag. 705 Z. 22 ff.).