183 Z. 34 ff.). Er denke, dass die Mitarbeitenden keinen Zugriff auf den Honda haben (pag. 183 Z. 53 ff.). Auf Frage, ob ihm die Fahrzeugbeschreibung «BE ________, rot, Typ SUV» etwas sage, meinte I.________: «Wie gesagt, ich glaube Herr A.________ fährt ein rotes Fahrzeug, das Kontrollschild kann ich jedoch nicht bezeichnen» (pag. 183 Z. 69 ff.). Auf Erkundigung, ob er dem Protokoll etwas hinzufügen möchte, führte er spontan aus, vom Strafverfahren erst mit Erhalt der Vorladung zur ED- Erfassung erfahren zu haben. Er habe «Herr A.________ gefragt, was das soll. Er hat mir dann nur gesagt, dass ich mir keine Gedanken machen solle, dies sei sein Problem.