40 weil der Fahrzeuglenker von allen drei Zeugen als Mann mit «vollem/dichtem» Haar beschrieben wurde, was K.________ offenkundig nicht hatte, wie sein ED- Foto (pag. 135 f.) zeigt, schliesst die Kammer K.________ als Täter aus. I.________ wurde von F.________ und H.________ als Fahrzeuglenker ausgeschlossen. G.________ wollte ihn an der Fotoverweisung als den gesuchten Fahrzeuglenker erkannt haben. I.________ ist bei der N.________ AG in Teilzeit als Reinigungskraft/Hauswart angestellt (pag. 183 Z. 25 ff.) und beginnt seine Arbeit meist um 18:15 Uhr, wobei er donnerstags jeweils in T.___