___ den Beschuldigten als Täter identifizierte, was sich grundsätzlich mit der ersten Täterbeschreibung von H.________ deckt. G.________ konnte den Beschuldigten nicht identifizieren, er war allerdings auf das Nummernschild fokussiert. Insgesamt ist damit die Täterschaft des Beschuldigten bereits höchstwahrscheinlich. Aussagen der Mitarbeitenden der N.________ AG Der ________ (Berufsbezeichnung) K.________ wurde an der Fotoverweisung von F.________ und G.________ als Fahrzeuglenker ausgeschlossen. H.________ zog ihn (zunächst) als möglichen Täter in Betracht, erachtete den Beschuldigten jedoch als wahrscheinlicheren Fahrzeuglenker. K.________