Auf Vorhalt des zweiten Fotos des Beschuldigten stellte H.________ fest: «Graue Haare und Brille, das passt soweit. Diese Person war ja auch auf der Fotoverweisung, dort hatte er jedoch ein runderes Gesicht. Die Person auf diesem Foto könnte es sein, sogar noch eher als die Nr. 2 auf der Fotoverweisung» (pag. 153 Z. 40 ff.). Am 26. November 2020 bestätigte H.________ seine bisher gemachten Angaben, wonach es sich beim Fahrzeuglenker um einen ca. 60-jährigen Mann mit grauen, vollen Haaren gehandelt habe (pag. 160 Z. 74 ff.). Ergänzend fügte er an, das Licht habe sich auf dem Fahrzeug gespiegelt und er habe das Gesicht nicht vollständig gesehen (pag. 160 Z. 77 ff.). Auf Vorhalt, G.__