Gleiches gilt für das Ergebnis seiner Fotoverweisung. Aus seinen Aussagen erhellt, dass er sich für die Nummer 4 [I.________] entschied, weil diese die jüngste Person war. Er orientierte sich primär an seinen zuvor gemachten Angaben betreffend das Alter des Fahrzeuglenkers und weniger daran, wie er den Fahrzeuglenker optisch in Erinnerung hatte. H.________ befand sich zum Tatzeitpunkt im Inneren eines Buses und hatte direkte Sicht auf den Fussgängerstreifen (pag. 146 Z. 25 f. und Z. 48 ff.) und damit auch auf die Front des Tatfahrzeugs resp. das Gesicht des gesuchten Fahrzeuglenkers, wie seine angefertigte Skizze eindrücklich illustriert (pag.