142 Z. 110 ff.). Auf Nachfrage, ob seine an der Fotoverweisung gemachten Aussagen so zu verstehen seien, dass er die Person Nummer 4 bezeichnet habe, weil diese die jüngste gewesen sei, und nicht, weil er sie wiedererkannt habe, stellte G.________ klar: «Weil ich ihn wiedererkannte. Es war eine beschränkte Auswahl, und ich musste sagen, dass die anderen einfach nicht in Frage kommen würden. Sie sahen einfach nicht so aus wie der, der am Steuer gesessen war» (pag. 142 Z. 120 ff.). Auf Vorhalt, wonach F.________ und H.________ den Fahrzeuglenker auf rund 60 Jahr alt geschätzt haben und H.________ diesen mit grauem, vollem Haar beschrieben habe, reflektierte er selbstkritisch: