134 Z. 20 ff.). Auf Vorhalt der Fotoverweisung meinte er: «Der einzige, der für mich passen würde, wäre die Nummer 4 [I.________]. Ich komme auf ihn, weil er der mit Abstand jüngste ist, der auf der Fotoverweisung zu sehen ist. […] Ich hatte angegeben, dass es ein Typ zwischen 30-40 war, aus diesem Grund ist es für mich dieser Typ» (pag. 134 Z. 32 ff.). Auf Vorhalt des zweiten Fotos des Beschuldigten fügte er an, dazu nichts sagen zu können. Er kenne diesen Herrn nicht (pag. 134 Z. 37 ff.). Am 26. November 2020 antwortete G.________ auf Frage, wie lange er den Fahrzeuglenker gesehene habe: «Ein paar Sekunden. Ich kam auf dem Fussgängerstreifen, der SUV von rechts.