Am 26. November 2020 bestätigte F.________ seine bisherige Aussage, wonach der Fahrzeuglenker männlich und um die sechzig gewesen sei und einen Bart gehabt habe (pag. 175 Z. 94 ff.). Damit konfrontiert, dass es sich bei der Nummer 1 und der Person auf dem Einzelfoto um dieselbe Person gehandelt habe, stellte er nachvollziehbar und authentisch fest: «Es ist enorm, was ein Bart ausmacht, das merke ich ja auch an mir selbst. Ich bin hobbymässiger Karikaturist, ich habe eine gute visuelle Wahrnehmung. […] Der Mann im Auto hatte einen Bart» (pag. 176 Z. 105 ff.). Die Kammer erachtet die Aussagen von F.____