] und Nummer 4 [I.________]. Dies weil er gesehen habe, dass es sich um einen älteren Herrn mit einem grau-weissen Bart gehandelt habe. Die Nummer 2 schliesse er aus, weil der Täter dichtes Haar gehabt habe. Die Nummern 3 und 4 könne er aufgrund des Alters ausschliessen. Seiner Meinung nach sei Nummer 1 [Beschuldigter] der Täter (pag. 168 Z. 27 ff.); die Kopfform passe auch (pag. 168 Z. 40 f.). Auf Vorhalt des zweiten Fotos des Beschuldigten hingegen erklärte F.________, diese Person komme für ihn nicht in Frage, weil sie keinen Bart habe; zudem sei das Gesicht kantiger und seien die Haare zu lang (pag. 168 Z. 43 ff.). Am 26. November 2020 bestätigte F.______