auch wirkte sein Gesicht deutlich schmaler und schlanker als auf dem Foto der ED-Erfassung (pag. 399). Mithin ist davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte äusserlich in sehr kurzer Zeit deutlich veränderte. Täterbeschreibung der Zeugen F.________ befand sich zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Nähe des Fussgängerstreifens (pag. 163 Z. 33 f.). Er beschrieb den Fahrzeuglenker am 26. Februar 2019 als einen Mann im Alter von ungefähr 60 Jahren (pag. 164 Z. 90). An der Fotoverweisung vom 20. August 2019 gab er zu Protokoll, drei der vier Personen sicher ausschliessen zu können, nämlich Nummer 2 [K.________], Nummer 3 [J.________] und Nummer 4 [