_ abgegebene Signalement (neuerer SUV, ähnlich dem Volvo XC0, rot-metallic) umschreibt dieses Fahrzeug derart verblüffend gut, dass eine Verwechslung geradezu ausgeschlossen erscheint. Ohnehin wäre es äusserst unwahrscheinlich, dass sich zwei Zeugen dasselbe (falsche) Nummernschild merken, dessen Fahrzeug exakt dem beschriebenen Tatfahrzeug entspricht. 13.4.2 Zum Lenker des Honda CR-V mit dem Kennzeichen BE ________ (Täterschaft) Zu prüfen ist weiter, wer den auf die N.________ AG eingelösten und als Tatfahrzeug identifizierten Personenwagen am 21. Februar 2019 um ca. 8:30 Uhr in Worblaufen lenkte.