angefahren wurde. Beim Fahrzeug handle es sich um einen roten Personenwagen, ähnlich einer Limousine oder einem SUV, mit dem Kennzeichen BE ________. Neben ihm hätten zwei weitere Personen [G.________ und H.________] den Vorfall beobachtet; mit diesen habe er die Personalien ausgetauscht (pag. 117). Diese zeitnah zum Vorfall abgegebene Beschreibung des involvierten Fahrzeugs bestätigte F.________ an den Einvernahmen vom 26. Februar 2019 und vom 26. November 2020, an welchen er das Tatfahrzeug gleichbleibend als «rotes Fahrzeug, vom Typ her eine Limousine» bezeichnete (pag. 163 Z. 34 f.; siehe auch pag. 163 Z. 40 f., pag.