34 (S. 25 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) und die amtlichen Akten verwiesen. 13.4 Erwägungen der Kammer 13.4.1 Zum involvierten Personenwagen (Tatfahrzeug) Am 21. Februar 2019 um 14:11 Uhr teilte F.________ der Polizei telefonisch mit, er sei am Vormittag Zeuge eines Vorfalls in Worblaufen geworden, bei welchem ein Fussgänger auf einem Fussgängerstreifen durch ein Fahrzeug bedrängt/angefahren wurde.