und I.________ (pag. 182 ff.) sowie des Beschuldigten (pag. 186 ff., pag. 403 ff.) einer Würdigung zu unterziehen. Hinzu kommen das oberinstanzlich von Rechtsanwalt B.________ eingereichte Schreiben von M.________ vom 5. September 2023 und die TP-Rechnung betreffend die Behandlung von M.________ vom 21. Februar 2019 (pag. 725 f.) sowie die Aussagen des Zeugen J.________ (pag. 703 ff.) und des Beschuldigten (pag. 714 ff.) an der Berufungsverhandlung. Auf eine Zusammenfassung dieser Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt bei der konkreten Würdigung darauf eingegangen.