13.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet, sich zur Tatzeit am Tatort aufgehalten zu haben. Er lässt Rechtsanwalt B.________ im erst- und oberinstanzlichen Parteivortrag ausführen, seine Täterschaft sei nicht erstellt. Die einzige Verbindung zu seiner Person bestehe darin, dass sich ein Zeuge das Kennzeichen BE ________ gemerkt habe, das auf die N.________ AG eingelöst war.