Daraufhin näherte sich C.________ dem Personenwagen und es kam zu einem kurzen Wortwechsel mit dem Beschuldigten. Daraufhin schloss der Beschuldigte das Fenster und fuhr er absichtlich in den auf der Strasse stehenden Roller, der auf die Seite kippte. Der Roller erlitt mindestens kleine Kratzer, verlor Flüssigkeit und war insofern zumindest zeitweise nicht mehr fahrfähig. Der Beschuldigte handelte nicht aus Angst vor einer tatsächlichen oder vermeintlich von C.________ ausgehenden gegenwärtigen oder drohenden Gefahr für seine körperliche Integrität, sondern mutwillig. Anlass für das Umfahren/