Grund für das viel zu dichte Auffahren bis hin zum Touchieren seitens des Beschuldigten war, dass er sich aufgrund des vorgängigen Überholmanövers von C.________ provoziert/behelligt fühlte. Der Beschuldigte wollte gegenüber dem ihm schutzlos ausgelieferten und schwächeren Roller-Lernfahrer seine Macht als Fahrzeuglenker demonstrieren. Durch das krasse Nichtbeachten des gebotenen Abstands beim Hintereinanderfahren bis hin zum Touchieren des Rollers, schuf der Beschuldigte bewusst eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit von C.________.