12.5 Beweisergebnis Der Beschuldigte fuhr mit dem Personenwagen Honda CR-V mit dem Kennzeichen BE ________ vom Neufeld her auf der Bremgartenstrasse in Richtung Forsthaus. Vor dem Bizzozero-Kreisel, auf der Höhe des Tierspitals, überholte ihn C.________ korrekt mit dem Roller. Der Roller war mit einem L-Schild beschildert, das C.________ als Lernfahrer auswies. Im Bizzozero-Kreisel fuhr der Beschuldigte dem vor ihm fahrenden C.________ wiederholt viel zu nahe und hochtourig, d.h. unter lautem Motorengeräusch, auf.