Laut dem Bericht des Unfalltechnischen Dienstes inkl. Fotodossier stammen die Beschädigungsspuren am Heck des Rollers mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Kollision mit dem Personenwagen des Beschuldigten (pag. 42). Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer den Bericht des Unfalltechnischen Dienstes für geeignet, die Kausalität zwischen dem Unfallgeschehen und dem Sachschaden am Heck des Rollers zu belegen sowie die bereits für sich glaubhaften Aussagen von C.________ und E.________ zu untermauern. Insbesondere die Nahaufnahmen des Kollisionsbereichs (pag.