Der in einem Personenwagen sitzende und insofern geschützte Beschuldigte war offenkundig zu keinem Zeitpunkt in seiner körperlichen Integrität bedroht und hatte auch keinen Grund, sich bedroht zu fühlen. Er agierte auch nicht in der Absicht, sich einer vermeintlichen gegenwärtigen oder drohenden Gefahr durch C.________ zu entziehen. Vielmehr fuhr er mutwillig in den stehenden Roller, wodurch dieser zur Seite fiel, und touchierte er den Roller beim Verlassen der Unfallstelle erneut. Er entfernte sich auch nicht aus Angst vor C.______