___ gab C.________ mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall gegenüber der Staatsanwaltschaft an, der Fahrzeuglenker sei einmal in den Roller gefahren, was richtig grob ausgesehen habe. Jener habe Gas gegeben und sei direkt in den Roller gefahren. Er habe den Roller dabei etwa zehn Meter auf der Strasse nach vorne gestossen und der Roller sei umgekippt (pag. 70 Z. 78 f., pag. 72 Z. 157 ff.). Auf Vorhalt seiner früheren Aussage, wonach der Beschuldigte zweimal in den Roller gefahren sei, meinte C.________, diese Angabe stimme nicht, da sei er «ganz sicher falsch verstanden» worden (pag. 72 Z. 163 ff.).