Hinsichtlich der zweiten Kollision (Umfahren des stehenden Rollers) berichtete C.________ an der polizeilichen Einvernahme und übereinstimmend mit seiner Erstaussage, nach dem verbalen Austausch habe der Fahrzeuglenker das Fenster geschlossen und auf das Gas gedrückt. Jener sei zunächst in seine Richtung gefahren, habe dann aber zurückgesetzt und sei in den Roller gefahren (pag. 65 Z. 28 ff.). Der stehende Roller sei zu Boden gefallen. Der Fahrzeuglenker habe erneut zurückgesetzt und sei nochmals in den Roller gefahren. Wie genau, könne er jedoch nicht sagen (pag. 66 Z. 91 ff.). Gestützt wird diese bereits für sich glaubhaf-