amtliche Akten BM 17 19441, pag. 34 ff.). Es macht auch Sinn, dass C.________ nicht abrupt abbremste. Denn nur so konnte er verhindern, dass der Personenwagen den Roller nicht erneut touchiert. Bei einem brüsken Abbremsen wäre es ihm ohnehin nicht möglich gewesen, beinahe zeitgleich bis zum Stillstand abzubremsen, den Seitenständer herunter zu kippen und vom Roller zu steigen. Von einem «Schikanestopp» kann bei einem solch langsamen Abbremsen nicht die Rede sein. Nach dem Gesagten machte C.________ weder ausgangs des Kreisverkehrs noch beim Abstellen des Rollers einen «Schikanestopp». Betreffend die Situation nach dem Abstellen des Rollers schilderte C._____